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Bundesgesetzblatt

Teil 1

 G 5702

1999 Ausgegeben zu Bonn am 30. Februar 1999 Nr. 13

Tag

29.02.1999

Inhalt

Verordnung über die artgerechte Haltung von Männern

(Männerhalteverordnung MhaltVO)

Seite

175

Bekanntmachung der

Verordnung über die artgerechte Haltung von Männern

(Männerhalteverordnung MhaltVO)

Vom 29.02.1999

Aufgrund des § 32a Abs. 4 des Artenschutzgesetzes (BGB Nr. 584/1973) in der Fassung der Änderung vom 31.12.1985 (BGB Nr. 430/1985) wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:

 

Artikel 1

Allgemeine Bestimmungen

Sich einen Mann zu halten, ist bei weitem nicht mehr so problematisch, wie zu Großmutters Zeiten und es erhebt sich die Frage, ob sich der Griff zum Mann überhaupt noch lohnt.

Gottlob gibt es ja auch noch einige gute Eigenschaften des Mannes, die jedoch nur selten zu finden sind. Zwei davon sollte der Auserwählte aber laut BGB Nr. 564/1973 unbedingt aufweisen:

 

§ 1

  1. Er sollte nützlich sein (d.h., handwerkliche Fähigkeiten besitzen, fleißig im Haushalt, eine Wucht im Bett u.v.a.m.).
  2. Er sollte herzeigbar sein (d.h., sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen).
  3. Abs. 1 und 2 brauchen nicht zutreffen, wenn § 2 erfüllt wird.

§ 2

Er ist reich.

Artikel 2

Tips und Empfehlungen

  1. Anschaffung 
    Nehmen Sie sich Zeit bei der Auswahl Ihres Männchens und überzeugen Sie sich von seinen Fähigkeiten. Tragen Sie nicht mit dazu bei, dass die Zahl der Männer, die später ausgesetzt werden, noch weiter steigt.
     
  2. Ernährung
    Wie der Mensch, so ist auch der Mann ein Allesfresser. Man kann ihn neben Dosenfutter auch ab und zu mit frischem Obst und Gemüse füttern. Vorsicht jedoch vor Überfütterung! Wenn er zu fett ist, wird er unbeweglich und kann nicht mehr so schnell arbeiten.
     
  3. Unterbringung
    Man sollte ihn nicht auf längere Zeit den ganzen Tag einsperren, da er sonst depressiv werden kann, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen eigenen Garten hat (Gartenarbeit), sollte ihn ab und zu ins Freie führen, damit er etwas Auslauf hat.
     
  4. Pflege
    Sorgen Sie dafür, daß er sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden.
     
  5. Ausbildung
    Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Mannes. Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Kursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle, wie "Hol", "Bleib", "Mach", "Tiefer", "Fester", "Jetzt nicht", "Gib" und "Sei still" erleichtern die Haltung des Mannes erheblich und sind – entgegen bestehender Theorien – selbst von Männern erlernbar.
     
  6. Fortpflanzung
    Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend. In extremen Fällen empfiehlt sich die Kastration, denn ein ständig brünstiger Mann ist nur bedingt arbeitsfähig.

Bonn, den 29. Februar 1999

 

Die Bundesministerin

für Artenschutz und Umweltangelegenheiten

 

 
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